ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Buchungsvertrag
Der Vertrag über die Gästeführung und die Vermittlung von Reisedienstleistungen wie Restaurant-, Bus-, Dampfschiffsbuchungen und dergleichen wird nach Vorlage Ihrer schriftlichen (auch Fax und eMail) Anmeldung von mir schriftlich (auch Fax und eMail) bestätigt und damit verbindlich.
II. Zahlungsweise
Die Modalitäten der Bezahlung der Leistungen werden im Leistungsvertrag vereinbart.
Falls es keine ausdrückliche Vereinbarung zur Zahlungsweise gibt erfolgt die Bezahlung zu Beginn der Gästeführung in bar.
Sollten die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist Kunsttour Dresden berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten.
Eventuell anfallende Zusatzkosten, wie Eintrittsgelder, Transportkosten, Museumslizenzen, Kosten weiterer Führungen und dergleichen, die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen.
Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Museumsführer, Kosten von Führungen, Besuch der Sehenswürdigkeiten, die im Rahmen einer Gästeführung vorkommen, sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten oder sind nur dann im vereinbarten Honorar enthalten, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
III. Leistungen
Die Leistungen der Kunsttour Dresden richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Alle angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer, z.Z. 19%.
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit der Kunsttour Dresden.
Abweichungen einzelner wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Kunsttour Dresden nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.
Für Schülergruppen gilt die maximale Gruppengröße von 30 inklusive einer Aufsichtsperson. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei jeder Gruppe bleiben muss. Die Kunsttour Dresden übernimmt hier keine Aufsichtspflicht.
Die Angaben zur Dauer sind Zirka-Angaben.
Soweit nicht anders beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt.
IV. Abwicklung der Führungsleistung
Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, der Kunsttour Dresden, diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.
Kunsttour Dresden ist verpflichtet eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und die Kunsttour Dresden hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar.
Bei verspäteten Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und der Kunsttour Dresden vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder - falls die Kunsttour Dresdennicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Es sei denn, eine Verschiebung ist objektiv unmöglich oder unzumutbar, insbesondere wenn durch Folgeführungen oder anderweitige Termine der Kunsttour Dresden, nicht eingehalten werden können.
Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistung gegenüber der Kunsttour Dresden sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern.
Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung der Kunsttour Dresden erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden.
Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunk-Nummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.
V. Nicht Inanspruchnahme von Leistungen
Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der Kunsttour Dresden zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Kunsttour Dresden zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Kunsttour Dreden ist berechtigt den vollen Preis zu verlangen.
VI. Kündigung und Rücktritt/Stornierung durch den Gast
Der Gast kann den Auftrag
- bis 14 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei stornieren
- ab 13 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
- ab 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises
- ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises.
Sind Leistungen Dritter betroffen, welche durch Kunsttour Dresden im Auftrag des Gastes vermittelt/reserviert wurden (Bus, Schiffskarten, Eintrittskarten u.a.) gelten deren Stornierungsfristen.
VII. Stornierung durch Kunsttour Dresden
Im Falle, dass die Leistung nicht durch Kunsttour Dresden erbracht werden kann, wird Kunsttour Dresden, wenn möglich, einen gleichwertigen Ersatz (andere Gästeführer) beauftragen. Die vereinbarten Leistungen werden durch qualifizierte und mit den erforderlichen Berechtigungen (Lizenzen) ausgestattete Gästeführer erbracht.
VIII. Haftung
Eine Haftung von Kunsttour Dresden bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt die Kunsttour Dresden nicht die Aufsichtspflicht. Kunsttour Dresden haftet auch nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung der Kunsttour Dresden ursächlich war.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.
X. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestehen in Dresden, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlichen Gerichtsstände.
XI. Kenntnisnahme und Anerkennung
Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.